Platzordnung und Spielreglement

1 Allgemeines

  • Die Plätze sind das wichtigste Gut eines Tennisclubs.
  • Zum einen wollen wir selber auf Top-Plätzen Tennis spielen und zum anderen wollen wir bei Gästen den bestmöglichen Eindruck hinterlassen.
  • Die Anweisungen sind deshalb strikt zu befolgen.

2 Plätze

  • Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet während der ganzen Saison einzig der Platzchef, sein Stellvertreter oder ein Vorstandsmitglied.
  • Der Zustand der Plätze ist von deren Pflege bzw. Behandlung durch die Spieler abhängig.
  • Es darf nur mit Tennisschuhen gespielt werden.
  • Nach beendetem Spiel ist der Platz zu wischen und in dem Zustand zu verlassen, wie man ihn selber gerne vorfinden möchte.
  • Die Plätze können mit Flutlicht beleuchtet werden.
  • Das Einschalten muss platzweise und mit 20 Sekunden Verzögerung passieren. Wird dies nicht beachtet drohen Schäden an den Lampen (eine Lampe kostet Fr. 400.-).
  • Die Beleuchtung der Plätze ist nach dem letzten Spiel wieder auszuschalten.

3 Spielbetrieb

  • Vor Spielbeginn hat jeder Spieler sein Namensschild auf der Magnettafel anzubringen.
  • Der Spielbeginn muss mit Kreide gut lesbar eingetragen werden.
  • Wird auf einem Platz ohne Eintragung gespielt, sind Wartende berechtigt, diesen Platz sofort zu beanspruchen.
  • Die Spieldauer beträgt 45 Minuten für Einzelspiele und 1 Stunde für Doppelspiele.
  • Clubexterne Personen, die aufgrund einer Ausnahmeregelung (z.B. für eine beschränkte Zeit im Rahmen eines Kurses) spielberechtigt sind, müssen den Platz für Clubmitglieder sofort freigeben, wenn kein anderer Platz frei ist.
  • Nach dem Spielen ist der Platz mit den Schleppnetzen abzuziehen und zu wässern.
  • Platzreservierungen für Wettkampfspiele, Clubturniere, Kurse, Trainings, Vermietungen etc., obliegen dem Vorstand und sind auf der Webseite und/oder auf der Platzreservierungstafel ersichtlich.
  • Für den normalen Spielbetrieb sind keine Reservationen erlaubt.
  • Bälle können im Clubhaus, im Schrank neben dem Kühlschrank, bezogen und auf der Getränkebezugsliste eingetragen werden.