Grundsätzlich sind nur Clubmitglieder auf unserer Tennisanlage spielberechtigt.
Der Vorstand ist aber der Meinung, dass im Hinblick auf einen eventuellen Clubbeitritt in beschränktem Rahmen auf unseren Tennisplätzen auch Gäste willkommen sind.
2 Grundsätze
Alle Grundsätze sind zwingend einzuhalten.
Gäste sind Nichtclubmitglieder, die von einem Clubmitglied eingeladen werden und mit diesem auch spielen.
Für den Gast ist immer das Clubmitglied verantwortlich.
Beim Belegen der Plätze haben Clubmitglieder stets Vorrang vor Gästen, d.h. bei eintreffenden Clubmitgliedern und Belegung aller 4 Plätze, hat der Gast sein Spiel sofort abzubrechen.
Auf der Belegungstafel ist der Name des Clubmitgliedes (Schild) und der Name des Gastes (mit Kreide geschrieben) einzutragen.
Gäste müssen vor Spielbeginn in das im Clubhaus aufliegende Gästebuch eingetragen werden und dies auch, wenn sich zum Spielbeginn keine weiteren Clubmitglieder auf dem Tennisplatz befinden. Das einladende Clubmitglied ist für die Eintragung verantwortlich.
In Summe darf ein Gast maximal 5x pro Saison auf unseren Anlagen spielen, unabhängig des ihn einladenden Clubmitglieds.
Die Hausordnung sowie das Platz- und Spielreglement gelten auch für die Gäste. Für deren Einhaltung ist das gastgebende Clubmitglied verantwortlich.
Das Gästereglement kann vom Vorstand jederzeit ergänzt oder abgeändert werden. Vor allem kann auch unterjährig eine Spielgebühr eingeführt werden.